Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausschreibung von Veranstaltungen
Die aktuellen Ausschreibungen für Veranstaltungen werden auf der COMMIT-Homepage unter www.commit.at bzw. mittels Newsletter veröffentlicht. Sie enthalten eine Beschreibung aller relevanten Informationen bezüglich der jeweiligen Veranstaltung. Die Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich vorbehaltlich Irrtümern, Satz- und Druckfehlern.
Anmeldung
Anmeldungen können über das Anmeldetool unter www.commit.at oder via E-Mail und Telefon übermittelt werden. Diese Anmeldungen werden als verbindlich betrachtet und damit auch automatisch die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von COMMIT akzeptiert. Die TeilnehmerInnen erhalten eine schriftliche Bestätigung ihrer Anmeldung. Ist bei einer Veranstaltung die TeilnehmerInnenanzahl begrenzt, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt. Alle TeilnehmerInnen, die einen Workshop oder ein Seminar absolviert haben, erhalten am Ende eine Teilnahmebestätigung.
Teilnahmegebühr
Grundsätzlich gilt immer die in der Ausschreibung angeführte Teilnahmegebühr.
Sofern nicht anders angegeben beinhaltet die TN-Gebühr Pausengetränke und ein Mittagessen (bei ganztägigen Veranstaltungen). Anreise-, Übernachtungs- und sonstige Kosten sind, wenn nicht explizit anders in der Ausschreibung angeführt, von den TeilnehmerInnen selbst zu bezahlen.
Zahlungsmodalitäten
Die Teilnahmegebühr wird bei Buchung über Mitgliedsorganisationen von Seiten COMMIT im Nachhinein direkt an diese verrechnet. Wie hier die weiteren Zahlungsmodalitäten aussehen ist für die TeilnehmerInnen jeweils mit der betreffenden Organisation abzuklären und fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich von COMMIT. Erfolgt die Buchung einer Veranstaltung nicht über eine der Mitgliedsorganisationen, erhalten die TeilnehmerInnen direkt von COMMIT eine Rechnung mit dem zu entrichtenden Betrag und den
entsprechenden Zahlungsbedingungen.
Stornobedingungen
Bei Einlangen einer schriftlichen Stornierung der Teilnahme an einer Veranstaltung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine Stornokosten an. Bei Einlangen der schriftlichen Stornierung bis 4 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr verrechnet. Danach, bei Nichtabmeldung und/oder Nichtteilnahme, wird die gesamte Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr entfällt, wenn statt der ursprünglich angemeldeten Person kurzfristig ein/e ErsatzteilnehmerIn an der Veranstaltung teilnimmt.
Absage von Veranstaltungen
COMMIT behält sich das Recht vor Veranstaltungen abzusagen. Dies kann zum Beispiel bei Nichterreichen der in der Ausschreibung angeführten MindestteilnehmerInnenanzahl zeitlich mittelfristig oder etwa durch Krankheit des/der Vortragenden relativ kurzfristig geschehen. In diesem Fall werden die TeilnehmerInnen darüber umgehend in Kenntnis gesetzt. Für in diesem
Zusammenhang eventuell auftretende Kosten die sich mittel- oder unmittelbar aus der Absage ergeben übernimmt COMMIT keine Haftung.
Datenschutz
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmen die TeilnehmerInnen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu. Dies erfolgt ausschließlich im Rahmen der internen Kommunikation und der Kommunikation mit den TeilnehmerInnen und Mitgliedsorganisationen. Die Daten werden keinesfalls an Dritte weitergegeben.
Persönlichkeitsschutz
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung stimmen die TeilnehmerInnen zu, dass zu Zwecken der Dokumentation von bzw. Berichterstattung über COMMIT-Veranstaltungen erstellte Fotos oder Videos veröffentlicht werden dürfen.
Urheberrecht
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung räumen die TeilnehmerInnen COMMIT kostenlose Nutzungsrechte zum Zwecke der Dokumentation bzw. Berichterstattung auf die in den Veranstaltungen produzierten Werke ein. Das Urheberrecht verbleibt bei den TeilnehmerInnen. Bei von TeilnehmerInnen in die Veranstaltung mitgebrachten Materialien sind diese auch für die Abklärung sämtlicher Rechte selbst verantwortlich.
Ausschluss von Personen
COMMIT behält sich vor, im Einzelfall auch ohne Angabe von Gründen, Personen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen bzw. von dieser wegzuweisen, wenn diese eine Veranstaltung mutwillig stören, durch deren Verhalten das Erreichen des Veranstaltungszieles gefährdet ist oder andere TeilnehmerInnen physischen oder psychischen Schaden erleiden könnten.
Haftungsbeschränkung
COMMIT haftet nicht für das Verhalten oder allfällige Fehlverhalten von TeilnehmerInnen bei Veranstaltungen. Ebenso wird für persönliche Gegenstände, die in nicht versperrten Seminarräumen oder sonstigen allgemein zugänglichen Räumen und Ablagen hinterlegt werden, keinerlei Haftung
übernommen. Die Nutzung von Daten, Produkten und Dienstleistungen von COMMIT erfolgt generell auf eigene Gefahr.
COMMIT Newsletter
14-tägig Updates zu unseren Aktivitäten erhalten
Aktuell
Podcast: COMMITed - Kritische Medienkompetenz im Fokus
E3J Report: Public Health Literacy and Community Media in Europe
Webseite und Handreichung Medien.Recht.Ethik